Herzlich Willkommen auf der Homepage des
Turn- und Sportverein Bullay-Alf 1889 - 1921 e. V.
Fußball / Turnen / Leichtathletik / Volleyball /
Muay Thai-Boxing / Triathlon
Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Seiten gefunden haben. Entdecken Sie hier mehr zu unserem Verein und unseren Mitgliedern, machen Sie sich ein Bild von uns und lernen Sie uns kennen.
Liebe VereinsmitgliederInnen,
herzlich möchten wir Euch zur Jahreshauptversammlung für das Jahr 2020 am Sonntag, den 19. September um 18:00 Uhr
in die Mehrzweckhalle Bullay einladen.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir die Jahreshauptversammlung nicht, wie sonst üblich, im Jahr 2020 stattfinden lassen.
Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2020
1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Totengedenken
3. Ehrungen
4. Verabschiedungen
5. Kurzbericht der Vorsitzende
6. Bericht des Kassierers
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers
8. Berichte der Fachabteilungen
a) Seniorenfußball
b) Jugendfußball
c) AH-Fußball
d) Turnen
e) Volleyball
f) Leichtathletik
g) Thai-Boxen
h) Triathlon
7. Entlastung des Gesamtvorstandes
8. Neuwahl des Teilvorstandes
a) 1.Vorsitzende(r)
b) Kassierer/in)
c) Fußballabteilungsleiter/in
d) Jugendleiter/in
9. Wahl eines Kassenprüfers
10. Neufassung der Satzung*
11. Antrag zum Thema Satzungsänderungen
12. Verschiedenes
*Hinweis: Mitglieder können die alte Satzung sowie die Neufassung der Satzung oder jederzeit bei dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Özgür Akin, sowie hier auf der Homepage einsehen.
Anträge zur Versammlung sind bis spätestens 3 Tage vor der Jahreshauptversammlung bei der 1. Vorsitzenden Alison Sausen, Marienburgstr. 28, 56859 Bullay schriftlich oder per Email (sausen@tsv-bullay-alf.de) einzureichen.
Die Jahreshauptversammlung findet unter Beachtung des aktuellen Hygienekonzepts für Veranstaltungen im Innenbereich statt. Beim Einlass und auf den Wegen zu den Plätzen ist Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
Mit sportlichen Grüßen
Alison Sausen
Vorsitzende
Informationen zu den Ansprechpartnern, Terminen und Trainingseinheiten finden Sie unter "Aktuelles" sowie in den "Abteilungen"
Leider sind wir noch im Lockdown! Durch aktuelle Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen im Kreis Cochem-Zell ist derzeit nur bedingt ein Training im Freien möglich. Weitere Informationen erhaltet ihr von den entsprechenden Übungsleiter/innen
Die Sportangebote geben wir regelmäßig bekannt.
Montags: Stepaerobic draussen von 19.00 - 20.00 mit Nadine Dedores-Regh
(bei schlechtem Wetter in der Halle - dann 3 Gs Regelung)
Morgen Fitness: Geh mit Bleib - Fit für Seniorinnen mit Alison Sausen
Dienstags und donnerstags 09.30 – 10.30 Uhr
Treffpunkt: Moselplatz Bullay
Nordic Walking: In der frischen Luft – für Seniorinnen mit Elke Lohmann
Mittwochs: 09.30 – 10.30 Uhr
Treffpunkt: Haus Kaisen Königslay Bullay / oder Wendekreis Bergstrasse
Leichtathletik für Kinder nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien
Grundschulkinder (1.-4. Klasse) und Teenis (5.-9. Klasse)
Donnerstags von 18.00 – 19.00 Uhr an der IGS Zell
Maskenpflicht bis zum Sportplatz! Keine Nutzung von Umkleide oder Toiletten!
Ab 2. Juli 2021 NEU IN DER HALLE
Sport in der Halle möglich (nur für geimpfte oder genesene Personen oder mit Testpflicht)
Montags 18.30 - 19.30 Männer Yoga
Montags 19.30 - 20.30 Seniorengymnastik
Dienstags 18.30 - 19.30 Frauen Yoga
Mittwochs 09.30 - 10.30 Morgen Fitness
Donnerstags 09.00 - 10.30 Tanzen für Seniorinnen
Donnerstags 18.30 - 19.30 Yoga für Frauen
Donnerstags 19.30 - 20.30 Bodystyling
Freitags 20.00 - 22.00 Herren Volleyball
Samstags 13.00 - 14.30 Thaiboxen für Jugendliche und Erwachsene
Nach den jüngsten Änderungen der Corona Regeln sind tatsächlich einige Sportangebote im Freien möglich. Sport in der Halle ist zur Zeit nur unter extrem schwierigen Bedingungen möglich – deshalb bitten wir hier um etwa Geduld. Sport in der Halle wird es demnächst sicherlich wieder geben.
Mit wie vielen Personen kann Sport betrieben werden?
Die sportliche Betätigung im Freien ist im öffentlichen Raum und als auch auf öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Kontaktfrei alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands,
Kontaktfrei mit Angehörigen des eigenen Hausstands und zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt 5 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht berücksichtigt)
Kontaktfrei in kleinen Gruppen bis 20 Personen zuzüglich einer Trainerin/eines Trainers, sofern das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 CoBeLVO (mind. 1,5m) eingehalten wird und
geimpfte und genesene Personen zählen hier nicht mit.
Gruppen von 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Trainerin/eines Trainers.
24. Verordnung gültig ab 1. Juli - 15. August 2021
Sport ist unter § 10 zu entnehmen:
Info vom Sportbund Rheinland:
https://www.sportbund-rheinland.de/index.php?id=16